Die Bundesregierung will die Rechte lediger Väter stärken. Sie sollen künftig auf Antrag mit sorgeberechtigt werden. Grund ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2010 die alte Regelung gekippt hatte, nach der ledige Väter leer ausgingen und auch keine Klagemöglichkeit hatten. Zwar soll nach der neuen Regelung auch zunächst nur die Mutter das Sorgerecht erhalten, der Vater kann aber beim Familiengericht jederzeit die Mitsorge beantragen, die dann auch gewährt wird, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Das ist alles schön und gut. Aber kann man denn nicht gleich heiraten? Was ist so schlimm daran? Hat man Angst davor, dass man zwei Jahre später schon wieder geschieden sein könnte? Dann muss man sagen, auch eine wilde Ehe kann jederzeit zu Ende sein. Wenn man verheiratet ist, überlegt man sich doch viel mehr, ob man sich wirklich trennen möchte. Gerade den Kindern täte man so einen Gefallen. Wir haben selbst Kinder und sie möchten definitiv engen Kontakt zu beiden Elternteilen. Aber ich glaube, heutzutage wollen sich die meisten Menschen alle Optionen offen halten. Eine feste und verbindliche Bindung könnte einen ja einengen, einem bei der Selbstverwirklichung im Wege stehen. Leiden müssen darunter die Kinder. Vielleicht kann man ja doch mal die eigenen Interessen etwas hinten anstellen und in erster Linie an die Kinder denken. Ich glaube fest, dass Gott solches segnen würde und auch sonst alles wieder in die Reihe käme.
© Wiebke Dorn
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