Höchste Instanz
- bei Gott ist das höchste Gericht -





Höchste Instanz




Um den Preußenkönig Friedrich II, liebevoll auch der Alte Fritz genannt, ranken sich viele Anekdoten und Legenden. Eine dieser unterhaltsamen, oft unverbürgten Geschichten handelt von einem Nachbarschaftsstreit in der Nähe von Schloss Sanssouci. Dort fühlt sich Friedrich der Große durch das Geklapper einer nahe beim Schlosspark stehenden Mühle gestört. Schließlich bietet er dem Müller  Johann Wilhelm Grävenitz kurz entschlossen an, die Mühle zu kaufen. Aber der lehnt ab. Daraufhin droht ihm der König: „Weiß Er denn nicht, dass ich ihm kraft meiner königlichen Macht die Mühle wegnehmen kann, ohne auch nur einen Groschen dafür zu bezahlen?“ Und der Müller antwortet: „Gewiss, Euer Majestät, das könnten Euer Majestät wohl tun, wenn es nicht das Kammergericht in Berlin gäbe!“

Das Kammergericht ist das älteste noch tätige Gericht in Deutschland. Und das besondere daran ist, dass die Richter nicht, wie es damals üblich war, unter einer Gerichtslinde in freier Natur tagten, sondern  seit 1468 „in der Kammer“ des Landesherrn Recht sprachen. Das ist der historische Grund, warum ein Gericht mit so hoher juristischer Bedeutung nach etwas so geringem wie einer Kammer genannt ist.

Und so halten die Berliner, die nicht gerade eine Neigung zum Tiefstapeln haben, an der alten Bezeichnung Kammergericht fest, obwohl man dessen Bedeutung an diesem Namen nicht erkennt. In dem mächtigen barocken Gebäude in Berlin-Schöneberg sind in 540 Kammern  - nein,  Büros -  115 Richter, 22 Wachtmeister und rund 450 Sachbearbeiter, Rechtspfleger und Bürokräfte tätig. Und das Kammergericht ist höchste Instanz des Landes Berlin in Zivil- und Strafsachen. Seine Rechtsentscheidungen sind verbindlich. Wenn hier in Strafsachen als Revisionsgericht entschieden wird, kann die Entscheidung nicht mehr angefochten werden.

Eine   besondere   Einrichtung  des  Kammergerichts  ist  der   Nachtbriefkasten. Er ist gut sichtbar am zur Elßholzstraße gelegenen Gebäudeeingang  angebracht. Es ist Punkt 0.00 Uhr. Die Klappe fällt. Ein starker Magnet schließt die untere Kammer des Kastens. „Was später kommt, hat keine Chance“, erklärt der zuständige Justizhauptwachmeister. „Hier müssen Fristen gewahrt werden, und so ist sichergestellt, dass alles bis zum Stichtag eingegangen ist.“ Und jede Nacht sammeln sich bis zu zwei Postkisten voll an.

Hierbei gehen meine Gedanken zu einem anderen Gericht und zu bestimmten Fristen. Gott sagt in seinem heiligen Wort: „Es ist den Menschen gesetzt, einmal zu sterben, danach aber das Gericht.“ (Hebräer 9, 27) Und Gottes Gericht ist die höchste Instanz überhaupt. Von Gott wird alles aufgedeckt: Jede böse Tat, jeder sündige Gedanke und  auch  alle Unterlassungssünden eines ganzen Lebens. Und  die vielen egoistischen Beweggründe werden aufgedeckt. Absolut gerecht, nichts wird vergessen, Sünden über Sünden. Alle wurden genau registriert. Jeder wird vorgeladen .Denn kein Mensch ist ohne Sünde, nicht ein einziger. Und keiner kann sich rechtfertigen. „Wie könnte ein Mensch gerecht sein vor Gott? Wenn er Lust hat mit ihm zu streiten, so kann er ihm auf tausend nicht ein antworten.“ (Hiob 9, 3) Und Gottes gerechtes Urteil über den Sünder bedeutet die Hölle, ewige Verdammnis. Das ist überaus ernst.

Gibt es denn keinen Ausweg, keine Rettung, einem solchen Gericht zu entfliehen? Gott sei Dank gesagt: Rettung ist möglich. Er selbst hat dafür vorgesorgt, „da er nicht will, dass irgendwelche verloren gehen, sondern dass alle zur Buße kommen.“ (2. Petrus 3, 9) Bis zum heutigen Tag wird seine gute Botschaft verkündigt, nämlich: „So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe.“ (Johannes 3, 16) Seine Sünden dem großen und heiligen Gott bekennen, bewusste Umkehr und der Glaube an den Herrn Jesus Christus, den gekreuzigten und  auferstandenen Sohn Gottes, das sind die Schritte, die zur Rettung nötig sind.

Und was ist dann mit dem Gericht? Die Antwort darauf gibt die Bibel: „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, hat ewiges Leben und k o m m t   n i c h t 
i n s  G e r i c h t, sondern ist aus dem Tod in das Leben übergegangen.“
(Johannes 5, 24) Welch eine große Gnade für jeden, der Buße tut und sich bekehrt!

Doch auch hier ist eine Frist einzuhalten. Welche denn?  Hier steht es: „Siehe,  j e t z t  ist die wohlangenehme Zeit, siehe, j e t z t  ist der Tag des Heils.“ (2. Korinther 6, 2) „H e u t e , wenn ihr seine Stimme hört, verhärtet euer Herz nicht!“  (Hebräer 4, 7)  Denn: „…nur ein Schritt ist zwischen mir und dem Tod!“  (1. Samuel 20, 3)


© Friedhelm König
mit freundlicher Genehmigung





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